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Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen
Der BFH hat mit seinem Urteil vom – IX R 4/04 (Kurzinfo StuB 2006 S. 802) entschieden, dass bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Vertragen zwischen nahen Angehorigen der zivilrechtlichen Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses nur indizielle Bedeutung beizumessen ist. Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen ist, dass diese Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurden und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden; dabei müssen Vertragsinhalt und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen ( Fremdvergleich).
Die nachträglich herbeigeführte zivilrechtliche W...BStBl 1992 II S. 506