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BFH 21.11.2006 VII R 1/06, StuB 9/2007 S. 364

Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattungsansprüche in der Wohlverhaltensphase des Insolvenzverfahrens

Ansprüche des ehemaligen Insolvenzschuldners auf Erstattung von Einkommensteuer gehören nicht zu den in der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder abgetretenen Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge (Anschluss an das , BGHZ 163 S. 391; Bezug: § 226 Abs. 1 AO 1977; § 387 BGB; § 287 Abs. 2, § 294 Abs. 1 und 3 InsO).

Praxishinweise: In der InsO ist kein genereller Ausschluss der Aufrechnungsbefugnis eines Insolvenzgläubigers enthalten. Da es sich bei dem Anspruch auf Erstattung überzahlter Lohnsteuer um einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch handelt, stellt er kein Einkommen aufgrund der Arbeits- oder Dienstleistung dar und kann deshalb während der Wohlverhaltensphase auch nicht an den Treuhänder abgetreten werden (kein Einkommen!)....