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BGH 11.01.2007 VII ZR 165/05, NWB 20/2007 S. 157

Privates Baurecht | Zahlung des Bauwerklohns kein Schuldanerkenntnis

Allein die Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Rechnung rechtfertigt nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses. Ein solches liegt nur vor, wenn die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder seiner Ungewissheit entziehen wollen und sich dahingehend einigen ( NWB EAAAC-38373).