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OLG Hamburg 22.08.2006 7 U 50/06, NWB 20/2007 S. 157

Zivilrecht | Pflichten des Betreibers eines Internetforums

Den Betreiber eines Internetforums treffen besondere Überprüfungspflichten in Bezug auf rechtswidrige Forenbeiträge Dritter, wenn der Forenbetreiber entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar diese Beiträge provoziert hat oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungsverhandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat (, EWiR 2007 S. 137; vgl. auch EN-Nr. 354/2007).