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FG Baden-Württemberg 28.02.2007 2 K 285/05, NWB direkt 20/2007 S. 12

Grundstückserwerb wegen Übertragung von öffentlichen Aufgaben

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 4 Nr. 1 GrEStG ist eine Steuerbefreiung nur gegeben, wenn die Aufgabenübertragung und der Eigentumsübergang zwischen den identischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts erfolgen. Hätte der Gesetzgeber jede Übertragung eines Grundstücks aus Anlass des Übergangs öffentlich-rechtlicher Aufgaben von einer auf eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts von der Grunderwerbsteuer befreien wollen, hätte er dies entsprechend geregelt.