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Hinzuschätzung für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
Liegt aufgrund nicht ordnungsgemäßer Kassenaufzeichnungen der Schluss nahe, dass nicht alle Bareinnahmen verbucht worden sind und lässt sich nicht zur Überzeugung aufklären, dass Einzahlungen auf einem Bankkonto, die durch die Kassenbestände laut Kassenbuch in der Höhe nicht möglich sind, aus privaten Mitteln stammen, ist davon auszugehen, dass die Einzahlungen Betriebseinnahmen sind.