Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung (Abholfall)
Mit seinem Urteil vom hält der BFH an seiner Rechtsprechung zum Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen fest (§ 6a Abs. 3 UStG i. V. mit § 17a Abs. 2 UStDV). Das Urteil, das wegen widersprüchlicher Feststellungen der Vorinstanz zu einer Zurückverweisung führte, enthält folgende Grundsätze:
Bei § 17a Abs. 2 UStDV handelt es sich um eine Sollvorschrift: Das Fehlen einer der dort genannten Voraussetzungen führt nicht zwangsläufig zum Verlust der Steuerbefreiung. Deshalb ist es für die Steuerfreiheit nicht zwingend erforderlich, dass die Rechnung einen Hinweis auf die Steuerfreiheit nach § 6a UStG enthält.
Der in § 17a Abs. 2 UStDV bezeichnete Nachweis kann auch durch andere Belege erbracht werden (so bereits , BBK KN-Nr. 38/2007, NWB VAAAC-39656).
Steht zweifelsfr...