Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 126/06

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 202 Abs. 1 lit. a) ZK Art. 202 Abs. 1 lit. a VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 233 lit. d ZK Art. 233 lit. d

Transport unversteuerter Zigaretten im Anschluss an eine Zwischenlagerung

Leitsatz

Hat ein Taxifahrer davon Kenntnis, dass er Zigaretten in größerer Menge befördert, ohne genau zu wissen, dass es sich um unversteuerte und unverzollte Zigaretten handelt, so hätte er angesichts dessen, dass eine solche Beförderung nicht die übliche Art und Weise ist, in der verzollte und versteuerte Zigaretten transportiert werden, vernünftigerweise wissen müssen, dass es sich dabei um vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren handeln muss.

Ein Erlöschen der Einfuhrabgaben nach Art. 233 lit. d Zollkodex scheidet aus, wenn die Zigaretten erst beschlagnahmt wurden, nachdem sie im Anschluss an eine Zwischenlagerung übernommen worden sind. Dann erfolgte die Beschlagnahme nicht mehr beim vorschriftswidrigen Verbringen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAC-44299

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen