Kein Kindergeldanspruch eines selbständigen EG-Ausländers für seine im Ausland lebenden Kinder
Leitsatz
Ein in Deutschland selbstständig tätiger polnischer Staatsangehöriger hat keinen Anspruch auf Kindergeld in der vollen gesetzlichen
Höhe für seine in Polen bei der nicht berufstätigen Mutter lebenden Kinder, wenn er in Deutschland weder in der gesetzlichen
Rentenversicherung versicherungspflichtig ist noch in einer Versicherung der selbstständig Erwerbstätigen für den Fall des
Alters versicherungs- oder beitragspflichtig ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAC-44280
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