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StuB Nr. 9 vom Seite 351

Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für eine widerrufliche Jubiläumsleistung nach § 5 Abs. 4 EStG

Anmerkungen zum

von RiFG Stefan Kolbe, M. Tax, Berlin/Cottbus
Kernthesen
  • Die Vorschrift des § 5 Abs. 4 EStG betrifft kein absolutes Passivierungsverbot, sondern schränkt die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumsleistungen für steuerliche Zwecke nur ein.

  • Baut dementsprechend die Vorschrift des § 5 Abs. 4 EStG systematisch auf den allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten i. S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB auf, ist es nur konsequent, wenn der BFH die Vorschrift des § 5 Abs. 4 EStG nicht isoliert von den handelsrechtlichen Grundsätzen auslegt.

  • Das Urteil des BFH eröffnet damit den Weg für eine auf den konkreten Einzelfall (§ 242 Abs. 1 HGB) bezogene Wahrscheinlichkeitsprüfung und räumt somit den handelsrechtlichen Grundsätzen für die Bildung von Rückstellungen mehr Gewicht ein.

Nach dem setzt die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumsleistungen auch unter der Geltung des § 5 Abs. 4 EStG nicht voraus, dass sich der Dienstberechtigte rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat. Der Beitrag nimmt zu diesem Urteil nachfolgend Stellung.

I. Einführung – Die gesetzliche Regelung des § 5 Abs. 4 EStG

Aufgrund des Steuerreformgesetzes 1990 wurde die Bildung einer Rückstellung für...