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IWB Nr. 9 vom Seite 459

Gesprächskreis Rhein-Ruhr Internationales Steuerrecht e.V. zum Thema Funktionsverlagerung

von Rechtsanwältin Susanne Hammerschmitt, MBL, Mitarbeiterin der German Transfer Pricing Group bei Deloitte in Düsseldorf

Am veranstaltete der Gesprächskreis Rhein-Ruhr Internationales Steuerrecht e.V. eine Diskussionsrunde zum Thema Funktionsverlagerung unter Beteiligung von Vertretern aus der Finanzverwaltung, der Lehre, Unternehmen sowie der Beratung.

Die Veranstaltung wurde von Herrn Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen eröffnet, der zunächst in das Thema Funktionsverlagerung einführte. Im Anschluss hieran stellte Herr Prof. Dr. Christoph Spengel von der Universität Mannheim die vorgesehenen Regelungen zur Funktionsverlagerung vor, die im Gesetzesentwurf zu § 1 Abs. 3 Satz 5 AStG enthalten sind. Im folgenden Podiumsgespräch unter Mitwirkung von Frau Ursula Hackelsberger, BASF AG, Herrn Ministerialrat Dr. Michael Schwenke, Bayrisches Staatsministerium der Finanzen, Herrn Prof. Dr. Christoph Spengel, Universität Mannheim, und Herrn Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen, Deloitte, wurde anhand ausgewählter Fälle die Handhabung verschiedener Sachverhalte nach der aktuell geltenden Rechtslage sowie nach den erwarteten Regelungen zur Funktionsverlagerung erörtert.

Im ersten Beispielsfall wurde die Behandlung eines Unternehmens diskutiert, das zunächst auf Lizenzbasis produzierte, vertrieb sowie seine ...