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Unbefugtes Auftreten als Steuerberater
Die Wiederbestellung als Steuerberater ist ausgeschlossen, wenn der in Vermögensverfall geratene Steuerberater nach dem rechtskräftigen Widerruf seiner Bestellung trotz eines deswegen gegen ihn anhängigen Strafverfahrens und ungeachtet des von ihm gestellten Antrags auf Wiederbestellung weiterhin vielfach als Steuerberater aufgetreten ist und die Berufsbezeichnung unberechtigt geführt hat. Die zum Ausdruck kommende Grundeinstellung lässt Berufspflichtverletzungen auch in der Zukunft befürchten.