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Grundsteuer | Grundsteuer für selbstgenutzte Einfamilienhäuser verfassungsgemäß
Das OVG NRW hat mit Beschluss v. - 14 A 661/06 die Erhebung von Grundsteuer auch für selbstgenutzte Einfamilienhäuser für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt. – Anmerkung: Der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat damit den Antrag eines Ehepaars aus Krefeld auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abgelehnt, mit dem die Klage gegen einen Grundsteuerbescheid der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2005 abgewiesen worden war. Die Kläger – und andere Grundstückseigentümer – hatten weitere Hoffnung in das beim Oberverwaltungsgericht geführte Berufungszulassungsverfahren gesetzt, nachdem das eine die Grundsteuer betreffende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte. Der Beschluss des ...