Gewerbesteuervordrucke für den Erhebungszeitraum 2006
1. Erklärungsvordrucke
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Kurzbezeichnung | Vordruck- Nr. | Beschreibung | Vordruck steht … |
GewSt 1 A | 733/001 | Gewerbesteuererklärung mit Anleitung zur GewSt-Erklärung/ Zerl.-Erklärung | bereits zur Verfügung |
GewSt 1 D | 733/023 | Erklärung für die Zerlegung | bereits zur Verfügung |
2. Vordrucke für das personelle Festsetzungsverfahren
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Kurzbezeichnung | Vordruck- Nr. | Beschreibung | Vordruck steht im Vordruckschrank NRW … |
GewSt 2 A | 733/002 | Berechnungsbogen für Gewerbesteuermessbeträge | mit einem der nächsten Updates zur Verfügung |
GewSt 3 A | 733/007 | Gewerbesteuermessbescheid | mit einem der nächsten Updates zur Verfügung |
GewSt 2 D/3 D | 733/024 | Berechnungsbogen für die Zerlegung und Zerlegungsbescheid | mit einem der nächsten Updates zur Verfügung |
GewSt 3 E | 733/029 | Bekanntgabe der Zerlegung an Gemeinde | mit einem der nächsten Updates zur Verfügung |
GewSt 2 Org/3 Org | 733/003 | Einlagebogen für die Ermittlung des Gewerbeertrags bei Organgesellschaften | mit einem der nächsten Updates zur Verfügung |
GewSt 2 V/3 V | 733/006 | Berechnungsbogen/ Gewerbesteuermessbescheid für Zwecke der Gewerbesteuer- Vorauszahlungen | mit einem der nächsten Updates zur Verfügung |
GewSt 6 A/6 B | 733/009 | Berechnungsbogen für den vortragsfähigen Gewerbeverlust/ Verlustfeststellungsbescheid | mit einem der nächsten Updates zur Verfügung |
Anlage SP (GewSt) | 733/005 | besonderer Spendenabzug | mit einem der nächsten Updates zur Verfügung |
3. Anmerkungen zu den vorgenannten Vordrucken
3.1 Gewerbesteuererklärungsvordruck (GewSt 1 A), Erklärung für die Zerlegung (GewSt 1 D) und Anlage SP (GewSt) – besonderer Spendenabzug
Die Vordrucke GewSt 1 A Gewerbesteuererklärung, GewSt 1 D Erklärung für die Zerlegung und Anlage SP (GewSt) – besonderer Spendenabzug – sind bereits aufgrund eines geschätzten Grundbedarfs ausgeliefert worden. Ein etwaiger Mehrbedarf kann über die zentralen Vordrucklager angefordert werden.
3.2 Änderungen gegenüber den Vorjahresvordrucken
Neben den jahresbedingten Änderungen in den Vordrucken war in der Anlage SP (GewSt) der Verteilungszeitraum für Großspenden auf sechs Jahre zu verkürzen. Außerdem weist die OFD auf folgende Änderungen hin:
GewSt 1 A:
Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 7 GewStG
Mit gleich lautenden Ländererlassen vom (BStBl 2006 I S. 611) wurden die Ländererlasse vom (BStBl 2000 I S. 486) zu den Auswirkungen des , C-294/97 (BStBl 1999 II S. 851) aufgehoben und die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG in den einschlägigen Fällen abschließend geregelt. Die Eintragungsmöglichkeiten sind entsprechend angepasst worden (vgl. die insoweit ergänzte Anmerkung 10 der Anleitung zur Gewerbesteuererklärung).
Gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG
Mit dem JStG 2007 sind § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 2006 geändert worden, um die bisherige Verwaltungsauffassung in Abschn. 61 Abs. 1 Satz 12 und Abschn. 65 Abs. 1 Satz 4 GewStR gesetzlich festzuschreiben. Grund war das von der bisherigen Verwaltungsauffassung abweichende , Az. I R 104/04, BStBl 2006 II S. 844, mit dem dieser entschieden hatte, dass der den Umfang der Kürzung bestimmende Begriff „Gewinne aus Anteilen” brutto, d.h. vor Abzug der durch die Gewinnanteile verursachten Betriebsausgaben zu verstehen ist. Das , a.a.O., ist demnach nur für Erhebungszeiträume bis einschließlich 2005 anzuwenden (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom , BStBl 2006 I S. 715).
Weiterhin wurde gesetzlich klargestellt, dass nicht abziehbare Betriebsausgaben im Sinne von § 8b Abs. 5 KStG keine Gewinne aus Anteilen sind und deshalb nicht der Kürzung unterliegen. Diese Regelung gilt auch für Erhebungszeiträume vor 2006 (§ 36 Abs. 8 GewStG).
Die Änderungen in § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG durch das JStG 2007 sind in die Anmerkungen 15 und 17 der Anleitung zur Gewerbesteuererklärung eingearbeitet worden.
Verlustabzug bei Personengesellschaften
Die Eintragungsmöglichkeiten zum Verlustabzug bei Personengesellschaften nach § 10a GewStG wurden an die Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung des SEStEG vom (BGBl 2006 I S. 2782) angepasst.
3.3 Vordruckverwahrung
Hinsichtlich der Lagerung der noch für das personelle Verfahren in Papierform aufgelegten Vordrucke verweist die OFD auf Tz. 3.4 der , ; .
Oberfinanzdirektion Münster v. - G 1532 - 44 - St 12 - 33
Fundstelle(n):
XAAAC-43798