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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 1860/04 EFG 2007 S. 1188 Nr. 15

Gesetze: FördG § 3 S. 2 Nr. 2, FördG § 1 Abs. 1 S. 2

Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz, vermögensverwaltende Gesellschaft

Nutzung vermieteter Gebäudeteile zu betrieblichen Zwecken der Gesellschafter

Leitsatz

Bei einer vermögensverwaltenden Gesellschaft kann die Befindlichkeit des Wirtschaftsgutes in einem Betriebsvermögen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz auch dadurch erfüllt sein, dass die Gesellschafter ihre Beteiligung betrieblich nutzen. Sonderabschreibungen sind also zu gewähren, soweit die Gesellschaft Gebäudeteile an die Gesellschafter für ihre betrieblichen Zwecke – wie hier zum Betrieb von Arztpraxen – vermietet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1251 Nr. 19
EFG 2007 S. 1188 Nr. 15
OAAAC-43749

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