Unterschiedliche Berücksichtigung von Vergütungen im Rahmen der Lohnsteueranmeldung einerseits und der Einkommensteuerveranlagung
andererseits
Leitsatz
Wird ein Ehegattenarbeitsverhältnis nicht anerkannt, stehen das Versagen des Werbungskostenabzugs für die vom Steuerpflichtigen
geltend gemachten Lohnzahlungen (Einkommensteuerveranlagung) einerseits und das Übernehmen der angemeldeten Lohnsteuerbeträge
bzw. die Lohnsteuerfestsetzung aufgrund geschätzter Lohnzahlungen (Lohnsteuererhebung) andererseits nicht in einem Verhältnis
der wechselseitigen Ausschließlichkeit zueinander, so dass § 174 Abs. 1 AO nicht eingreift.
Der gegenüber dem Steuerpflichtigen ergangene Einkommensteuerbescheid, in dem ein Ehegattenarbeitsverhältnis steuerlich nicht
anerkannt wird, stellt im Verhältnis zu der aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses ergangenen Lohnsteuerfestsetzung keinen Grundlagenbescheid
im Sinne von § 171 Abs. 10 und § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO dar.
Fundstelle(n): INF 2007 S. 402 Nr. 11 LAAAC-43737
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