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FG München  v. - 7 K 3527/04 EFG 2007 S. 902 Nr. 12

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4a, EStG § 4 Abs. 1 S. 5, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 11 Abs. 1 S. 1

Keine „fiktive Einlage” im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG

Leitsatz

1. Im Betrieb eines Zahnarztes veruntreute Gelder, die nicht i.S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG als zugeflossen behandelt und daher bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht als Betriebseinnahmen berücksichtigt wurden, sind nicht im Rahmen der Ermittlung des Überentnahmebetrags nach § 4 Abs. 4a EStG als „fiktive Einlagen” zu berücksichtigen, um das Entnahmepotential zu erhöhen.

2. Der Begriff der „Einlage” in § 4 Abs. 4a EStG ist im Sinne des legaldefinierten Einlagenbegriffs in § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG zu verstehen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 902 Nr. 12
YAAAC-43724

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