Aufwendungen für die Unterbringung in einem Alten(wohn)heim
als außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
1. Kosten für die Unterbringung
in einem Altenheim können als außergewöhnliche Belastung i. S.
von
§ 33 EStG
anzuerkennen sein, wenn durch ein zum Zeitpunkt des Umzugs in das Altersheim
oder zeitnah dazu erstelltes ärztliches Attest nachgewiesen wird, dass der
dortige Aufenthalt ausschließlich durch eine Krankheit veranlasst ist.
2. Umstritten ist, ob der Ansatz von
Kosten für den Umzug in ein Altersheim als außergewöhnliche
Belastung sich auf den krankheitsbedingten Umzug beschränkt.
3. Möglicherweise ist
§ 33a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2
EStG wegen eines zu hohen Höchstbetrags von 1.800 DM
als verfassungswidrig einzustufen und nicht
§ 33a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
EStG wegen eines zu geringen Höchstbetrags von nur
1.200 DM in den Streitjahren 2000 und 2001.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 844 Nr. 11 INF 2007 S. 408 Nr. 11 LAAAC-43711
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