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Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung
Anmerkung zum
Der IV. Senat des BFH hat unter anderem klargestellt, dass eine Bilanzänderung i. S. des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht vorliegt, wenn sich einem Steuerpflichtigen überhaupt erst nach Einreichung der Bilanz die Möglichkeit eröffnet, erstmalig sein Wahlrecht auszuüben. Der Streitfall macht darüber hinaus deutlich, wie wichtig es ist, das Potenzial der Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG intensiv zu überprüfen, um ggf. doch zu einer Bilanzänderung zu gelangen. Ab dem ist zu beachten, dass die Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG durch das Jahressteuergesetz 2007 geändert wurde.
DokID ▶ NWB IAAAC-34397. Rechtsgrundlage ▶ § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des StBereinG 1999. Vorinstanz ▶ NWB IAAAB-81928.
I. Sachverhalt und Problemstellung
Aufgrund der Fassung, die § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG durch das StBereinG 1999 erhielt, ist die Änderung der Bilanz zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG steht und soweit die Auswirkung der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht (vgl. auch Fink, ).
In dem Streitfall erzielte vom Kläger – ein bilanzierender Landwirt – in den Jahren 1995 und 1996 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Er ermittelte seinen Gewinn für das Normalwirtschafts...