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Insolvenzrecht | Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens verkündet
Das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens v. ist im BGBl 2007 I S. 509 verkündet worden. Es enthält rechtstechnische Modernisierungen des Insolvenzverfahrens, etwa die öffentliche Bekanntmachung über das Internet, die Anpassungen bei der Postsperre oder die öffentliche Bekanntmachung bei einer Abweisung mangels Masse. Außerdem soll künftig mehr Klarheit darüber bestehen, ob Vermögen des Schuldners aus selbständiger Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört oder nicht. Das Gesetz tritt am in Kraft.