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Grenzenlose Mobilität von Gesellschaften in Europa
EuGH-Vorlageverfahren Rs. C-210/06, Cartesio
Um die grenzüberschreitende Mobilität von Unternehmensverlagerungen in Europa zu verwirklichen, ist die Sitzverlagerungsmöglichkeit von Gesellschaften aus Deutschland in ein anderes EU-Mitgliedsland zu ermöglichen. Der EuGH hatte sich in seinen bisherigen Urteilen fast ausschließlich mit der Möglichkeit von Sitzverlagerungen aus dem EU-Ausland nach Deutschland herein zu befassen („Zuzugsfreiheit”). In der Rechtssache Cartesio () wird der EuGH eine Entscheidung treffen, ob auch die „Wegzugsfreiheit” von der Niederlassungsfreiheit umfasst ist, und damit Sitzverlagerungen aus Deutschland in das EU-Ausland heraus möglich sind. Die Entscheidung wird grundlegende Bedeutung für Gesellschaftsgestaltungen über die nationalen Grenzen hinaus haben.
I. Zuzugsfreiheit als Ausprägung der europäischen Niederlassungsfreiheit
In seinen bisherigen Urteilen zur Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) befasste sich der EuGH mit der Zulässigkeit des Zuzugs ausländischer Gesellschaften in ein anderes EU-Mitgliedsland. Der BGH hatte stets die Rechtsansicht vertreten, dass ausländische Gesellschaften bei einem Zuzug aus dem Ausland nach Deutschland nicht als ...