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Strenge Anforderungen an Vorsteuervergütungsanträge
Originalrechnungen müssen bereits bei Antragstellung vorgelegt werden
Ausländische Unternehmer, die in Deutschland nicht für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind, haben trotzdem grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer, soweit die Voraussetzungen für ein Vorsteuervergütungsverfahren erfüllt sind. An die vom Gesetzgeber normierten Voraussetzungen sind strenge Anforderungen zu stellen. Nach Ansicht des BFH – Entscheidungen v. - V R 22/05 und V R 23/05 – müssen bereits bei Antragstellung sämtliche Originalrechnungen vorgelegt werden. Daneben muss eine behördliche Bescheinigung des Ansässigkeitsstaats vorgelegt werden, die zum einen den Vergütungszeitraum umfasst und die Aussage enthält, dass der Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist.
Vorsteuervergütungsanträge
Deutsche Unternehmer bzw. ausländische Unternehmer, die in Deutschland für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind, machen den Vorsteuerabzug im Rahmen ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen geltend. Ausländische Unternehmer, die mangels Registrierung keine Voranmeldungen abgeben, können nach § 18 Abs. 9 UStG die Erstattung ihrer deutschen Vorsteuern im Rahmen eines Vorsteuervergütungsantrags geltend machen.
Der ...