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Aufwendungen einer Pferdezucht und zulässiger Vorsteuerabzug
Eigenverbrauch liegt vor, wenn ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens Aufwendungen tätigt, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 EStG fallen. Vorsteuerbeträge sind nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG nicht abziehbar, soweit sie auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 EStG gilt. Zielt die unternehmerische Betätigung ausschließlich auf die Zucht von Trakehnern, so betreffen die damit verbundenen Aufwendungen keinen neben dem eigentlichen Unternehmenszweck liegenden repräsentativen Aufwand.