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Unverzinsliches bzw. niedrigverzinsliches Darlehen
Werden unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Darlehen dem Unternehmen des Ehegatten gegeben zur Erhaltung des Familienunternehmens, liegt eine schenkungsteuerpflichtige Überlassung von Kapital vor. In der späteren Einbringung der Darlehensforderungen in das Sonderbetriebsvermögen einer danach gegründeten Familien-KG liegt keine Kündigung der Darlehen.