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Ergänzende Hinweise zum Treuhanderlass
Die OFD Rheinland hat einige Folgefragen im Zusammenhang mit dem koordinierten Ländererlass v. - S 3811 - 33 - V - A 2 erörtert. Im Einzelnen geht es um Vertragsklauseln zur Beendigung der Treuhandschaft bei Tod des Treugebers, Zugehörigkeit des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB zum inländischen Vermögen, Treuhandvertrag und Abtretung der vermögensrechtlichen Ansprüche, atypische Unterbeteiligungen an Personenunternehmen und atypisch stille Beteiligungen.