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Arbeitgeberbeiträge an eine Zusatzversorgungseinrichtung
Arbeitslohn ist jeder gewährte Vorteil, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist. Zum Arbeitslohn können auch Ausgaben gehören, die ein Arbeitgeber für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers oder einer diesem nahe stehenden Person leistet. Zahlungen des Arbeitgebers an eine umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung unterliegen nicht der Lohnsteuer. Es fehlt der Veranlassungszusammenhang zwischen dem Dienstverhältnis und der Umlagezahlung.