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FG Niedersachsen 07.12.2006 16 K 10427/05, NWB direkt 18/2007 S. 4

Kein Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG bei Tonnagebesteuerung

Über die Gewährung eines Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG ist bei der Einkommensteuer-Veranlagung und nicht im gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden. Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ist auf den Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 EStG nicht anzuwenden.