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BGH-Urteil zu den „Schrottimmobilien”
Wann trifft die kreditgebende Bank eine Schadensersatzpflicht?
Bei den „Schrottimmobilien” handelt es sich in erster Linie um wesentlich überteuerte Eigentumswohnungen, die in den 90er Jahren von Verbrauchern in großer Anzahl als vermeintliche „Steuersparmodelle” erworben wurden. Sie wurden damals über Banken finanziert (vgl. bereits Busch, BBV 12/2005 S. 26, und 4/2006 S. 107). Die Hoffnung auf Schadensersatzzahlungen von den Initiatoren oder Vertreibern solcher Anlageformen wurde in der Vergangenheit oft jäh enttäuscht. Vielversprechender erscheint es da, sich an die zahlungskräftigeren Banken zu wenden. Dieser Beitrag erläutert eine aktuelle Entscheidung des NWB TAAAC-32487). In dem Streitfall stellten die Richter fest, dass eine kreditgebende Bank für eine erkennbare Sittenwidrigkeit der Kaufpreisvereinbarung sowie für erkennbare arglistige Täuschungen des Verkäufers der Immobilie haftet.
I. Sachverhalt
Der Kläger hatte 1993 eine Eigentumswohnung zum Preis von 256.000 DM erworben. Mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags hatte er auch eine Grundschuld zugunsten der beklagten Bank i. H. von 295.000 DM bestellt. D...