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Die Behandlung von Bezugsrechten im Rahmen der Gewinneinkünfte
Kritische Betrachtung der bisherigen Praxisbehandlung – Entwicklung neuer Lösungsansätze
Bei einer Kapitalerhöhung erhalten Gesellschafter sog. Bezugsrechte, die sie zum Erwerb junger Aktien berechtigen. Gesellschafter, die nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen möchten, können ihr Bezugsrecht verkaufen. Fragen wirft immer wieder die richtige Bewertung solcher Bezugsrechte auf. Der BFH und die Finanzverwaltung haben in der (jüngeren) Vergangenheit mehrfach zur Ermittlung der Anschaffungskosten junger Aktien Stellung genommen. Die entscheidende Frage ist, mit welchem Wert erhaltene Bezugsrechte in die Berechnung einzubeziehen sind. Im betrieblichen Bereich ist ein Umdenken erforderlich. Nachfolgend werden die alternativen Bewertungsmethoden erläutert und in einer zusammenfassenden Übersicht am Schluss des Beitrags dargestellt.
I. Ermittlung der Buchwertanteile der Bezugsrechte
Aktiengesellschaften können sich Kapital beschaffen, indem sie eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen durchführen. Die praktische Umsetzung geschieht in mehreren Schritten. Zunächst erhalten sämtliche (Alt-)Aktionäre pro (Alt-)Aktie ein Bezugsrecht. Die Bezugsrechte sind erforderlich, um junge Aktien kaufen zu können. Wie viele Bezugsrechte zum Kauf einer jungen Aktie b...