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BBK Nr. 9 vom Seite 483 Fach 3 Seite 1352

Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Darstellung der aktuellen berufsständischen Verlautbarungen von BStBK und IDW

Jörg Mailer

Werden Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung eines Jahresabschlusses betraut, haben sie nach Beendigung der Tätigkeit eine auftragsabhängige Bescheinigung zu erteilen. Dieser obligatorisch zu erteilenden Erstellungsbescheinigung sind in kompakter Form Art und Umfang der durchgeführten Tätigkeiten sowie die vom Ersteller übernommene Verantwortung zu entnehmen. Für die Adressaten des Jahresabschlusses ergeben sich daraus Rückschlüsse auf die Verlässlichkeit der Abschlussinformationen. In den vergangenen Monaten wurden sowohl von der BStBK als auch vom IDW Änderungen an der berufsständischen Formulierungsempfehlung für Bescheinigungen im Falle der Jahresabschlusserstellung unter gleichzeitiger Führung der Bücher vorgenommen.

I. Einführung

Kaufleute bzw. gesetzliche Vertreter von Kapitalgesellschaften kommen ihrer nicht delegierbaren Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses gerne dadurch nach, dass sie mit dessen technischer Durchführung unabhängige, fachkundige Berufsangehörige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer) beauftragen. Um die Glaubwürdigkeit des Abschlusses nicht prüfungspflichtiger Unterne...