Erschließungskosten für ein in Ausübung eines Erbaurechts errichtetes Gebäude als sofort abzugsfähiger Aufwand bei Gewinnermittlung
nach § 4 Abs. 3 EStG
Leitsatz
Anschaffungskosten i. S. des § 255 Abs. 1 HGB sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben
und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählt insbesondere der Anschaffungspreis.
Erschließungsaufwendungen für eine erstmalige Erschließung sind bei Erzielung von Gewinneinkünften – unabhängig von der Art
der Gewinnermittlung – vorausgezahltes Nutzungsentgelt und damit Aufwand. Dieser darf nur bei Vorhandensein einer gesetzlichen
Verpflichtung über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden.
Bei Erbbauberechtigten, die Überschussrechner sind, ist dieser Aufwand sofort abziehbar, auch wenn er bei Bilanzierenden
in einen Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen ist.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 10/2007 S. 526 DStRE 2007 S. 668 Nr. 11 EFG 2007 S. 499 Nr. 7 INF 2007 S. 404 Nr. 11 KÖSDI 2007 S. 15537 Nr. 5 PAAAC-43176
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