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BFH  - IX R 14/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 22 Nr 3, EStG § 11, AO § 163

Rechtsfrage

Ertragsteuerliche Behandlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder bei nachträglicher Abführung an den geschädigten Arbeitgeber - Können die im Jahr 2000 an den geschädigten Arbeitgeber abgeführten Bestechungsgelder unter Durchbrechung des Zu- und Abflussprinzips des § 11 EStG im Billigkeitsweg gem. § 163 AO von den in den Veranlagungszeiträumen 1996 bis 1998 gem. § 22 Nr. 3 EStG besteuerten Bestechungsgelder als negative Einnahmen oder als Werbungskosten abgezogen werden?

Bestechungsgeld; Billigkeitserlass; Schmiergeld

Fundstelle(n):
RAAAC-43171

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