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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 285/05 EFG 2007 S. 951 Nr. 12

Gesetze: GrEStG § 4 Nr. 1

Erwerb eines Grundstücks aus Anlass der Übertragung von öffentlichen Aufgaben

Leitsatz

1. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 4 Nr. 1 GrEStG ist eine Steuerbefreiung nur gegeben, wenn die Aufgabenübertragung und der Eigentumsübergang zwischen den identischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts erfolgen.

2. Hätte der Gesetzgeber jede Übertragung eines Grundstücks aus Anlass des Übergangs öffentlich-rechtlicher Aufgaben von einer auf eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts von der Grunderwerbsteuer befreien wollen, hätte er dies entsprechend geregelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 951 Nr. 12
UVR 2007 S. 177 Nr. 6
DAAAC-43154

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