Erwerb eines Grundstücks aus Anlass der Übertragung
von öffentlichen Aufgaben
Leitsatz
1. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 4 Nr. 1 GrEStG ist eine
Steuerbefreiung nur gegeben, wenn die Aufgabenübertragung und der
Eigentumsübergang zwischen den identischen juristischen Personen des
öffentlichen Rechts erfolgen.
2. Hätte der Gesetzgeber jede Übertragung eines
Grundstücks aus Anlass des Übergangs öffentlich-rechtlicher
Aufgaben von einer auf eine andere juristische Person des öffentlichen
Rechts von der Grunderwerbsteuer befreien wollen, hätte er dies
entsprechend geregelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 951 Nr. 12 UVR 2007 S. 177 Nr. 6 DAAAC-43154
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