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Gewerbesteuer | Unternehmensidentität bei einem Franchisenehmer
Schließt ein Franchisenehmer sein bisheriges Einzelhandelsgeschäft und eröffnet er an einem anderen Ort ein neues Einzelhandelsgeschäft, so führt allein der Umstand, dass das neue Geschäft zur gleichen Unternehmensgruppe gehört und der neue Franchisevertrag weitgehend dem bisherigen entspricht, noch nicht zur Unternehmensidentität i. S. von § 10a GewStG (Bezug: § 10a GewStG).
Praxishinweise: Die Berücksichtigung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes erfordert Unternehmeridentität (gleiche Person/Personen) und Unternehmensidentität. Es muss also Identität mit dem Betrieb vorliegen, in dem der Verlust entstanden ist. Von einer solchen Identität kann nur gesprochen werden, wenn es sich um eine bloße Betriebsverlegung handelt, bei der die wirtschaftliche Identität (= gleiche Verwendung von sachlichen und...