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Rückstellungen: Währungsrisiko
Eine Übersichtsseite zu den Rückstellungen von A-Z finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Bei der Durchführung von Geschäften in einer Fremdwährung kann aufgrund von Umrechnungskursschwankungen ein Währungsrisiko eintreten, weil der bilanzielle Ausweis in Euro erfolgen muss § 244 HGB. Zudem bestimmt § 256a HGB, dass auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag zu bewerten sind.
1. Währungsrisiko bei der Anschaffung von Vermögensgegenständen
Im Regelfall ist für ein Währungsrisiko keine Rückstellung zu bilden.
A bestellt am verbindlich eine Maschine in den USA für einen Kaufpreis von 100.000 US$. Die Maschine soll Ende Januar 02 geliefert und bezahlt werden. Der Umrechnungskurs beträgt für 1 US$ am 1,20 € und bei Lieferung der Maschine 1,30 €. Bezogen auf den erhöhen sich demnach die Anschaffungskosten für die Maschine aufgrund der Wechselkursschwankung um 10.000 € auf 130.000 €.
Eine Berücksichtigung dieses bestehenden Währungsrisikos kommt nach allgemeinen Grundsätzen im Rahmen der Rückstellungsbildung für drohende Verlu...