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Lexikon - Stand: 31.05.2024

Rückstellungen: Werkzeugkostenbeiträge

Stefan Kolbe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Begriff

Unter Werkzeugkostenbeiträgen versteht man Zuschüsse eines Kunden (= Abnehmer eines Produkts) zu den Herstellungs- oder Anschaffungskosten für Werkzeuge des Herstellers, mit denen er Produkte, die von dem Kunden erworben werden, herstellt. Dabei können die Werkzeuge im Eigentum des Herstellers bleiben oder Eigentum des Abnehmers werden.

Beispiel

Kfz-Zulieferer K stellt für den Kfz-Hersteller H Innentürteile aus Kunststoff her. Zur Herstellung dieser Teile muss K Gussformen herstellen. H zahlt an K Zuschüsse zu den Herstellungskosten für die Gussformen.

Bleiben die Werkzeuge im Eigentum des Herstellers, stellt der Werkzeugkostenbeitrag wirtschaftlich keinen Zuschuss zu den Herstellungs- oder Anschaffungskosten des Werkzeugs dar, sondern entspricht einer „Vorauszahlung“ des Kunden, damit die Herstellung/Anschaffung der Werkzeuge finanziert werden kann. Je nach Ziel des Werkzeugkostenbeitrags und der vertraglichen Gestaltung der Liefervereinbarung kommen unterschiedliche Möglichkeiten der Bilanzierung des Werkzeugkostenbeitrag...