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Rückstellungen: Umweltschutzverpflichtungen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Arten von Umweltschutzverpflichtungen
Im Zusammenhang mit dem gestiegenen Umweltbewusstsein gewinnt die Behandlung von „Umweltverbindlichkeiten” zunehmend an Bedeutung. Für die Betriebe ergibt sich i. d. R. eine Verpflichtung zur Anpassung von betrieblichen Anlagen an die z. B. geänderten Emissionsbestimmungen (so genannte Neulasten), ferner geht es um die Sanierung von Altlasten. Die i. d. R. auf Gesetzen (z. B. Abfallgesetze des Bundes und der Länder) beruhenden Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem Umweltschutz lassen sich wie folgt einteilen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anpassungsverpflichtungen | = Verpflichtung zur Anpassung
betrieblicher Anlagen an den neuesten Stand der Technik
(→ Rückstellungen:
Anpassungsverpflichtungen) |
Verpflichtung
zur Beseitigung
einer Schadstoffbelastung und
der Abwehr
drohender Gefahren
im Zusammenhang
mit Wirtschaftsgütern wie
z. B. Grund und
Boden | Siehe
hierzu |
Rekultivierungsverpflichtung, Rücknahme-
und Beseitigungspflichten |