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Rückstellungen: Produktionsabgabe
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Allgemeine Definition und Ansatz
Produktions- und Importabgaben werden in die Gütersteuern und die sonstigen Produktionsabgaben unterteilt.
Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) erfasst unter den sonstigen Produktionsabgaben die Steuer, die vom Unternehmen aufgrund der allgemeinen unternehmerischen Tätigkeit zu entrichten sind, z. B. die Grundsteuer.
Dagegen sind die Gütersteuern, die Steuern und Abgaben, die pro Wert- oder Mengeneinheit einer gehandelten Ware oder Dienstleistung zu entrichten sind. Hierzu gehören unter anderem die Importabgaben (Zölle, Verbrauchsteuern oder Abschöpfungsbeträge) und die sonstigen Gütersteuern, wie die Verbrauchsteuern.
Im Hinblick auf die Erhebung von Steuern kommt die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht.
II. Besondere Produktionsabgabe: Quotensystem für Zucker (vor dem )
1. Begriff
Unter die Produktions- und Importabgaben fielen auch die Produktionsabgaben im Rahmen des Quotensystems für die Erzeugung von Zucker, Isoglucose und Inulinsirup. Nach diesem System, das mit Ablauf d...