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Lexikon - Stand: 29.05.2024

Rückstellungen: Preissteigerung/Preiserhöhung

Stefan Kolbe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden sie hier: NWB EAAAD-87369

I. Definition und Ansatz

Preissteigerungen treten in allen Bereichen des marktwirtschaftlichen Lebens auf und wirken sich daher auch auf die unternehmerische Tätigkeit aus. Im Zusammenhang mit der Ermittlung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses bzw. der steuerlichen Gewinnermittlung stellt sich daher die Frage, ob zukünftige Preissteigerungen bereits vorausschauend durch oder bei Bildung bzw. Folgebewertung einer Rückstellung berücksichtigt werden können.

Dabei ist aber auch die Unterscheidung zwischen Rückstellung und Rücklage zu beachten: Denn durch die Bildung einer Rückstellung wird bereits eine Belastung des Kaufmanns auf den Bilanzstichtag abgebildet.

Dagegen können erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Belastungen nur im Wege der Bildung einer Rücklage bilanziell abgebildet werden.

1. Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGB)

Im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen kann im Hinblick auf etwaige Preissteigerungen für die Anschaffung bzw. Herstellung des Vermögensgegenstands die Bildung einer Rückstellung für u...