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Rückstellungen: Preisnachlass
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Preisnachlass auf erbrachte Leistungen
Eine Rückstellung für Preisnachlässe kommt nur in Betracht, wenn am Bilanzstichtag feststeht, dass ein derartiger Nachlass tatsächlich zu gewähren ist.
U ist Installateur. Er montiert in der Lagerhalle des M verschiedene Elektroanschlüsse. Nach Abschluss der Arbeiten stellt er diese M am in Rechnung. Die Rechnung lautet über 5.000 €, die der Buchhalter von M wegen der anstehenden Jahresabschlussarbeiten umgehend überweist. Noch vor dem Jahresende 01 macht M geltend, dass U sich nicht an die Vorgaben gehalten habe und dass die Installation teilweise nicht dort ausgeführt wurde, wo sie geplant war.
Um den weiteren Betriebsablauf nicht zu stören, einigen sich die beiden Unternehmer, dass keine Änderungen vorgenommen werden sollen. Stattdessen vereinbaren sie einen Preisnachlass, der noch im Einzelnen zahlenmäßig festgestellt werden muss.
Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit, die nur i...