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Rückstellungen: Optionsgeschäfte
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Begriff
Bei einem Optionsgeschäft wird einer Partei (Inhaber) von der anderen Partei (sog. Stillhalter) das Recht eingeräumt, mit dem Stillhalter einen bestimmten Vertrag abzuschließen oder von dem Stillhalter einen bestimmten Geldbetrag zu verlangen. Dabei kann zwischen der Option auf Lieferung eines Basiswerts und der Option auf Zahlung eines Geldbetrags unterschieden werden:
1.1 Option auf Lieferung eines Basiswerts
Bei der Option auf Lieferung eines Basiswerts erwirbt der Inhaber vom Stillhalter das Recht, eine festgelegte Zahl von Basiswerten zu einem festgelegten Basispreis
entweder vom Stillhalter zu kaufen (sog. Kaufoption oder „call“-Option) oder
an den Stillhalter zu verkaufen (Verkaufsoption oder „put“-Option).
Das Recht zur Ausübung der Option kann der Inhaber entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist ausüben.
Für die Einräumung dieser Option erhält der Stillhalter vom Inhaber eine Optionsprämie.
Der Spekulant I erwirbt vom Stillhalter S die Option, von S bis zum insgesamt