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Rückstellungen: Miet-/Pachtverträge
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Zeitweise Mietfreistellung
Muss ein Mieter in den ersten Monaten keine Miete bezahlen, darf er in diesem Zusammenhang keine Verbindlichkeit bzw. Verbindlichkeitsrückstellung ausweisen.
A schließt am mit B einen über 10 Jahre laufenden Mietvertrag ab. In diesem ist vereinbart, dass A in den ersten 12 Monaten keine Miete zu bezahlen hat. Die monatlichen Mietzahlungen (1.000 €) sind erst ab dem zu leisten.
A bezahlt während der 10-jährigen Mietdauer insgesamt 108.000 € (9 Jahre × 12 Monate × 1.000 €). Wirtschaftlich betrachtet entfallen auf einen Monat 900 € (108.000 € : 10 Jahre : 12 Monate). Es stellt sich somit die Frage, ob A nicht in der am aufzustellenden Bilanz eine Verbindlichkeit bzw. eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe von 5.400 € (zeitanteilige „Miete” vom 1.7.-) passivieren muss. Der BFH kommt in seinem Urteil vom zum Ergebnis, dass dies nicht zulässig ist. Entscheidungserheblich für den BFH war, dass nach dem ersten Jahr eine marktgerechte Miete vereinbart war. Es war also nicht so, das...