Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellungen: Mietpreisgarantie
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen geben Investoren häufig eine Mietpreisgarantie gegenüber den Käufern ab. Sie garantieren dabei für einen gewissen Zeitraum Mieteinnahmen, die sich mit dem verkauften Objekt erzielen lassen. Soweit die tatsächlich erzielten Mieten unter den Garantiebeträgen liegen, ist der Verkäufer verpflichtet, den Differenzbetrag zu zahlen.
Für diesen Differenzbetrag kann eine Rückstellung in Betracht kommen. Voraussetzung ist, dass eine betrieblich veranlasste, aber dem Grunde nach (Entstehen oder Bestehen) ungewisse Verbindlichkeit gegenüber einem anderen besteht. Es muss wahrscheinlich sein, dass die Verbindlichkeit besteht oder entstehen wird und dass der Verpflichtete in Anspruch genommen wird. Sie muss ferner in der Vergangenheit wirtschaftlich verursacht worden sein.
Folgende Varianten von Mietpreisgarantien sind dabei zu unterscheiden:
Der Erwerber schließt mit dem Veräußerer einen langfristig laufenden Generalmietvertrag über das Objekt ab. Der Grundstücksverkäufer vermietet anschließend die Baulichkeiten. Soweit die e...