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Lexikon - Stand: 21.06.2024

Rückstellungen: Leasingverträge

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Vorbemerkung

Leasingverträge können wirtschaftlich gesehen entweder ein Miet- oder ein Kaufvertrag sein. Die Finanzverwaltung hat in verschiedenen Erlassen die Kriterien zur Einstufung zusammengefasst.

Mobilien

Immobilien

Ein Vollamortisationsvertrag liegt vor, wenn die Aufwendungen des Leasing-Nehmers während der Grundmietzeit (Sonderzahlung + Summe der Leasingraten) mindestens so hoch sind wie die Aufwendungen des Leasing-Gebers (Anschaffungs-/Herstellungskosten des Leasingguts + Nebenkosten wie z. B. Finanzierungskosten) während dieses Zeitraums. Tätigt der Leasing-Nehmer nur in geringerem Umfang Aufwendungen, liegt eine Teilamortisation vor.

Bei allen Vertragskonstellationen bleibt der Leasing-Geber zivilrechtlicher Eigentümer des Leasingguts. Soweit er auch als wirtschaf...