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Rückstellungen: Latente Steuern
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Die Ansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten können in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz – insbesondere durch Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG – voneinander abweichen. Mit Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG und der Möglichkeit steuerliche Wahlrechte unabhängig von der handelsrechtlichen Ausübung auszuüben, haben diese Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz deutlich zugenommen.
Ist der Ansatz eines Vermögensgegenstandes in der Handelsbilanz höher als in der Steuerbilanz, kann es in der Handelsbilanz zur Bildung einer Rückstellung für latente Steuern kommen (§ 274 Abs. 1 HGB). Voraussetzung ist allerdings, dass sich diese Differenzen in Zukunft abbauen und künftig tatsächlich insgesamt mit einer Steuerbe- bzw. -entlastung zu rechnen ist.
Aktive und passive latente Steuern sind in folgenden Fällen zu bilden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HB > StB | HB < StB | |
Vermögenswert | passive latente Steuern | aktive latente Steuern |
Schuld | aktive latente Steuern | passive latente Steuern |
Anzusetzen sind dabei temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerb...