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Rückstellungen: Insolvenzversicherung
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Allgemeine Grundlagen
Der Begriff der Insolvenzversicherung umfasst verschiedene Arten der Versicherung:
Zum einen kann der Unternehmer eine Insolvenzversicherung abschließen, um sich gegen Regressforderungen Dritter zu schützen, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Zum anderen kann eine Insolvenzversicherung abgeschlossen werden, um den Versicherungsnehmer vor dem Forderungsausfall bei der Insolvenz zu schützen (Forderungsausfallversicherung).
Insolvenzversicherungen müssen insbesondere im Reisegewerbe von den Unternehmen abgeschlossen werden, um die Kunden vor der Insolvenz des Reiseveranstalters zu schützen.
2. Keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Für die zukünftigen Beiträge zu der Insolvenzversicherung darf keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, da diese Beiträge wirtschaftlich nicht vor dem Bilanzstichtag verursacht sind. Wirtschaftlich verursacht ist eine Verbindlichkeit, wenn
der Tatbestand, von dessen Verwirklichung ihre Entstehung abhängt, in dem be...