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Lexikon - Stand: 28.05.2024

Rückstellungen: Heizöltank (Kosten für die Entsorgung)

Stefan Kolbe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Allgemeine Grundlagen

Der Betrieb und vor allem die Entsorgung von Heizöltanks sind für den Betreiber mit teils erheblichen Kosten verbunden, weil dabei den Anforderungen an den Boden- und Gewässerschutz in einem besonderen Maße Rechnung getragen werden muss. Deshalb können z. B. Vermieter und Mieter vereinbaren, dass der Mieter nach Ablauf der Mietzeit einen Heizöltank auf eigene Kosten entsorgen muss.

Gleichermaßen kann für den Betreiber eines Heizöltanks eine Überwachungs- und Prüfungspflicht nach § 46 AwSV bestehen. Nach § 46 Abs. 2 AwSV müssen Betreiber bestimmte Anlagen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen. Die Verletzung dieser Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 65 Nr. 26 AwSV).

2. Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

2.1 Privat-rechtliche Verpflichtungen

Im Hinblick auf eine entsprechende mietvertragliche Verpflichtung zur Entsorgung eines Heizöltanks kommt die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 HGB) in Betracht.

Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist Vorausse...