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Rückstellungen: Geschäftsverlegung
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
Auch bei Ansammlungsrückstellungen ist das Stichtagsprinzip zu beachten. Wird z. B. ein Miet- und Pachtvertrag verlängert, ist dieser verlängerte Nutzungszeitraum auch dem Rückstellungsausweis zugrunde zu legen. Es kommt ggf. zu einer teilweisen Auflösung der Rückstellung.
I. Definition und Ansatz
1.
Eine Rückstellung ist wegen der mit einer Geschäftsverlegung verbundenen Risiken erst in dem Wirtschaftsjahr zulässig, in dem einzelne Geschäftsverlegungsmaßnahmen tatsächlich in Angriff genommen werden. Das gilt auch, wenn die Geschäftsverlegung durch die Kündigung der gemieteten Räume notwendig wird, in denen der Steuerpflichtige seinen Betrieb führt.
So bestechend einfach sich der Tenor des Urteils auch anhört, betrifft er doch eine recht vielschichtige Problematik.
2. Geschäftsverlegung als ungewisse Verbindlichkeit oder drohender Verlust
Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist
eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit, die nur ihrer Höhe nach ungewiss ist, oder
eine rechtlich no...