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Insolvenzrecht | Keine Anfechtung von Zahlungen zur Abwendung einer Versorgungssperre
Das OLG Köln hebt in seinem Beschluss v. 30. 11. 2006 - 2 U 86/06 (ZInsO 2007 S. 176) hervor, dass die an ein Energieversorgungsunternehmen erbrachten fälligen Zahlungen zur Abwendung einer in Aussicht gestellten Versorgungssperre nicht einer insolvenzrechtlichen Anfechtung unter dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung in Form einer sog. Druckzahlung unterliegen.