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Einkommensteuer | 1-%-Regelung gilt auch für Lastkraftwagen
Entgegen allgemeiner Rechtsauffassung und dem BMF-Schreiben, wonach Kraftfahrzeuge, die kraftfahrzeugsteuerrechtlich Zugmaschinen oder Lastkraftwagen sind, nicht unter die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG fallen, kommt das NWB MAAAC-42315 im Urteil zu dem Ergebnis, dass auch bei einem Lastkraftwagen die 1-%-Regelung anzuwenden sei. Auf die nach Kraftfahrzeugsteuerrecht oder Straßenverkehrsrecht vorzunehmende Klassifizierung als Lastkraftwagen komme es nicht an. Auch auf einen Lastkraftwagen könnten die Rechtsgrundsätze angewendet werden, die der BFH zu sog. Kombinationsfahrzeugen aufgestellt habe. Dabei lässt es das Finanzgericht unberücksichtigt, dass es sich bei dem betreffenden Fahrzeug (Opel Combo) unstreitig um einen zweisitzigen Kastenwagen ...